Volle Spesenzahlung

ein finanzieller Ausgleich, wenn Du den ganzen Tag unterwegs bist.

Wenn Du den ganzen Tag unterwegs bist, hast Du andere Auslagen als Beschäftigte, die am Betriebssitz arbeiten. Um diese Auslagen zu kompensieren, gibt es die Spesen. Formal werden als Spesen eigentlich der sogenannte Verpflegungsmehraufwand und sonstige Auslagen im Zusammenhang mit einer Arbeitsleistung, die nicht am Ort des Arbeitgebers stattfindet, bezeichnet. Umgangssprachlich ist mit dem Begriff Spesen die sogenannte Spesenpauschale (= Verpflegungsmehraufwand) gemeint. Diese beträgt im Inland 14 Euro, wenn Du mindestens 8 Stunden unterwegs bist und 28 Euro, wenn Du den ganzen Tag, also mehr als 24 Stunden unterwegs bist. Bist Du an zwei aufeinanderfolgenden Tagen mit Übernachtung auswärts für Dein Unternehmen unterwegs, erhältst Du die 14 Euro pro Tag auch, wenn der Zeitraum der Abwesenheit an einem oder beiden Tagen kürzer als 8 Stunden ist. Spesen sind für Dich steuerfrei. Übernachtest Du bei einer mehrtägigen Tour im Lkw, kann der Arbeitgeber dafür eine Pauschale von acht Euro pro Übernachtung gewähren.

Die Regelung zu den erhöhten Spesen ist in einem zusätzlichen Beitrag beschrieben. Es gibt keine rechtliche Verpflichtung, dass der Arbeitgeber Spesen zahlen muss. Zahlt der Arbeitgeber keine Spesen, kannst Du diese Beträge bei Deiner Steuererklärung als Werbungkosten geltend machen.

Um das Siegel fairerjob@logistik zu erhalten, müssen Arbeitgeber mindestens den pauschalen Spesensatz in der vollen Höhe zahlen. Die Übernachtungspauschale nehmen wir für das Siegel bewusst nicht zu den Voraussetzungen.