Vermögenswirksame Leistungen als Arbeitgeberleistung
ein Sparplan, der sich für Dich lohnt.
Wenn nichts anderes geregelt ist, sind vermögenswirksame Leistungen eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers. Die Spanne für den Beitrag des Arbeitgebers beginnt bei 6,65 Euro und geht bis zu maximal 40 Euro im Monat. Die Beiträge werden im Regelfall monatlich in einen Sparvertrag eingezahlt. Die gängigen Sparformen sind der Banksparplan, ein Fondssparplan (auch für die kostengünstigen ETF), der Bausparvertrag und die Baukredittilgung. In was für ein Produkt und bei welchem Anbieter Du die Vermögenswirksamen Leistungen anlegst, bestimmst Du selbst.
Wenn Dein zu versteuerndes Einkommen nicht mehr als 40.000 Euro beträgt, kannst Du dazu noch die Arbeitnehmersparzulage vom Staat bekommen. Beim Bausparen zahlt der Staat 9 Prozent auf eine jährliche Sparsumme von bis zu 470 Euro bei Alleinstehenden, bei einem Sparvertrag in einen Aktienfonds oder ETF beträgt die Höhe der Förderung 20 Prozent. Die Sparpläne laufen immer über 7 Jahre. Sechs Jahre wird eingezahlt, im siebten Jahr „ruht“ der Vertrag. Anschließend kannst Du Dir die Summe auszahlen lassen oder auch weiter darauf einsparen.
Vermögenswirksame Leistungen sind steuer- und sozialabgabenpflichtig. Sie werden zu Deinem Bruttogehalt addiert. Im Vergleich zum Zustand ohne Vermögenswirksame Leistungen wird Dein ausgezahltes Nettogehalt deswegen geringfügig niedriger ausfallen (bei 40 Euro Vermögenswirksamen Leistungen monatlich um weniger als 10 Euro, abhängig von Deiner Lohnhöhe und Deiner Steuerklasse). Dafür steigt aber zum Beispiel die Einzahlung in die gesetzliche Rente und Du hast nach sieben Jahren eine ordentliche vierstellige Summe Geld zur Verfügung.
Vermögenswirksame Leistungen sind grundsätzlich keine Verpflichtung des Arbeitgebers, es sei denn, in einem Tarifvertrag wäre etwas anderes geregelt.
Um das Premiumsiegel fairerjob@logistik zu erhalten, können Arbeitgeber als ein Kriterium die Zahlung von Vermögenswirksamen Leistungen auswählen.