Unentgeltliche Überlassung von Parkplätzen für Arbeitnehmer

damit Du entspannt Deinen Arbeitstag beginnen kannst.

Der Arbeitgeber kann seinen Mitarbeitern Parkplätze kostenfrei zur Verfügung stellen. Es handelt sich hierbei um eine „Kann-Leistung“. Grundsätzlich können Arbeitgeber Stellplätze auch kostenpflichtig machen. Die meisten Arbeitgeber stellen ihren Beschäftigten kostenfreie Parkplätze zur Verfügung. Diese müssen nicht unbedingt auf dem Betriebsgelände sein, sie sind jedoch meist zumindest in unmittelbarer Nähe. Wo sich Parkplätze befinden, kann auch von einer Stellplatzsatzung der jeweiligen Kommune abhängen. Sind auf dem eigenen Gelände keine Parkplätze möglich, können Unternehmen auch Parkplätze anmieten.

Um das Siegel fairerjob@logistik zu erhalten, müssen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern kostenfrei Parkplätze zur Verfügung stellen.