Übernahme der Weiterbildungskosten für Kraftfahrer nach dem BKrfQG

erspart Dir Kosten.

Im gewerblichen Güterverkehr darf Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen nur fahren, wer die beschleunigte oder normale Grundqualifikation nach dem BKrFQG absolviert hat. Danach muss alle 5 Jahre eine Fortbildung von insgesamt 5 Tagen (5 Blöcke mit je 7 Zeitstunden) nachgewiesen werden. Die Kosten für die erstmalige Qualifikation und für die Weiterbildung ist grundsätzlich Sache des Führerscheininhabers, d.h., Du als Fahrer trägst diese Kosten normalerweise selbst. Es gibt Arbeitgeber, die sowohl die Grundkosten als auch die Fortbildungskosten für ihre Fahrer übernehmen und die Schulungen entweder extern oder firmenintern organisieren.

Wenn Arbeitgeber für ihre Mitarbeiter die Kosten der Weiterbildung nach dem BKrfQG übernehmen oder die Weiterbildung selbst ohne Kosten für die Mitarbeiter durchführen, können sie diese Leistung als Kriterium für das Premiumsiegel fairerjob@logistik angeben.