Mindestens 27 Tage Urlaub

damit Du Dich gut erholen kannst.

Gemäß Gesetz stehen Dir mindestens 24 Tage Urlaub im Jahr bei einer 6-Tage-Arbeitswoche zu. Bei einer 5-Tage-Arbeitswoche beträgt der Mindestanspruch 20 Urlaubstage. Das wären vier Wochen. Bei einem Wechsel des Arbeitsplatzes gilt, dass Dein alter Arbeitgeber Dir eine Bescheinigung über den bereits genommenen Urlaub ausstellen muss. Wichtig ist zu wissen, dass bereits gewährter Urlaub auch beim neuen Arbeitgeber zählt. Es gibt also keinen Anspruch auf „doppelten“ Urlaub beim alten und bei einem neuen Arbeitgeber. Der Urlaubsanspruch ist neben den gesetzlichen Regelungen häufig zusätzlich in Tarifverträgen geregelt.

Um das Siegel fairerjob@logistik zu erhalten, müssen Arbeitgeber mindestens 27 Tage Urlaub gewähren.