Maßnahmen zur Gesundheitsförderung

Ausgleich zur beruflichen Belastung.

Bis zu einer festgelegten Grenze können Arbeitgeber für Dich steuerfrei präventive Gesundheitsmaßnahmen fördern. Das können z.B. Suchtprävention, Ernährungsberatung, Stressprävention oder die Teilnahme an zertifizierten Präventionskursen sein. Mitgliedsbeiträge für Sportvereine, Fitnessstudios oder Eintrittsgelder für Schwimmbäder oder Saunen oder Kosten für Massagen sind keine Maßnahmen zur Gesundheitsförderung. Diese sind entweder als steuerfreier Sachbezug zu bewerten oder, wenn die Grenzen für den steuerfreien Sachbezug bereits durch andere Maßnahmen überschritten sind, gar nicht steuerbefreit.

Maßnahmen zur Gesundheitsförderung werden von Unternehmen der Logistik eher seltener angeboten, da sie steuerlich mit anderen Maßnahmen in Konkurrenz stehen, die bei den meisten Beschäftigten beliebter sind. Dazu kommt, dass der Dokumentations- und Verwaltungsaufwand für die Unternehmen vergleichsweise hoch ist.

Um das Premiumsiegel fairerjob@logistik zu erhalten, können Arbeitgeber als ein Kriterium die Finanzierung von Maßnahmen zur Gesundheitsförderung auswählen.