Firmenfahrzeug zur privaten Nutzung

Dein Auto vom Arbeitgeber.

Der Vorteil eines Firmenwagens, den Du privat nutzen darfst, liegt auf der Hand. Du hast keine Kosten für Kauf, Steuer, Versicherung und Reparaturen Deines Autos. Je nachdem zahlt die Kosten für den Kraftstoff für die private Nutzung ebenfalls der Arbeitgeber. Dagegen stehen die Kosten für die Versteuerung des Firmenwagens als geldwerter Vorteil. Für die Versteuerung werden bei einem Auto mit Verbrennungsmotor 1 Prozent des Bruttolistenpreises plus zusätzlich für den Arbeitsweg 0,03 % des Bruttolistenpreises pro Kilometer für die Strecke vom Wohnort zum Arbeitsplatz auf den Lohn aufgeschlagen. Darauf werden dann Lohnsteuer und Sozialabgaben berechnet. Elektrofahrzeuge sind steuerlich günstiger gestellt.

Je nach Fahrzeug, Wohnort und dem Umfang der privaten Nutzung kann ein Firmenwagen also entweder tatsächlich vorteilhaft sein oder ziemlich teuer werden. Bei einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor, das vom Hersteller mit einem Bruttolistenpreis in Höhe von 35.000 Euro angegeben wird, und 15 km einfache Strecke zum Wohnort werden dem zu versteuernden Monatslohn 507,50 Euro aufgeschlagen. Bei geringer privater und gleichzeitig beruflicher Nutzung kann es vorteilhaft sein, ein Fahrtenbuch zu führen. Zur Frage, wie Du in Deiner individuellen Situation am günstigsten fährst, kann Dich am besten Dein Steuerberater beraten.

Wegen der hohen Kapitalintensität für die Anschaffung der Autos werden Firmenwagen im Regelfall nur für besondere Berufsgruppen zur Verfügung gestellt. Das sind häufig Mitarbeiter im Vertrieb oder Service.

Wenn Arbeitgeber mindestens einem Teil der Mitarbeiter außerhalb der Geschäftsführung die private Nutzung eines Firmenwagens anbieten, können sie dieses Kriterium für das Premiumsiegel fairerjob@logistik anbieten.