Essenszuschuss
ein steuerfreier Imbiss.
Ein Essenszuschuss wird im Normalfall über einen Essensgutschein organisiert. Letztlich ist es ein Zuschuss Deines Arbeitgebers zum Mittagessen. Das kann in Form eines Papiergutscheins sein oder über eine App. Die steuerlichen Regelungen dafür sind zwar etwas kompliziert, Dein Chef kann diese Leistung aber als für Dich steuerfreien Sachbezug gestalten. Dafür muss er selbst einen gewissen Betrag pauschal versteuern. So kannst Du dann gefördert durch Deinen Arbeitgeber bis zu einem Betrag von derzeit 7,50 Euro pro Tag im Monat bis zu 15 Mal essen, ohne dass dafür weitere Nachweise erbracht werden müssen. Für den Essenszuschuss gibt es unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten: einen Gutschein als fixen Zuschuss pro Tag, einen Zuschuss, der wie ein Guthaben über eine App abgerechnet wird oder die Erstattung von tatsächlichen Essenskosten bis zu einem Höchstbetraggegen Beleg. Für Tage, an denen Du Spesen bekommst, darf Dir Dein Arbeitgeber keinen Essenszuschuss zahlen.
Wenn Arbeitgeber ihren Mitarbeitern einen Essenszuschuss zahlen, können sie diese Leistung als Kriterium für das Premiumsiegel fairerjob@logistik angeben.