Betriebsveranstaltungen oder Firmenfeiern
wer gemeinsam arbeitet, darf auch zusammen feiern.
Ob Weihnachtsfeier, Jahresauftaktveranstaltung, Sommerfest, Grillfeier, Betriebsausflug, Jubiläumsfeier oder etwas ganz anderes, es gibt viele Anlässe und Arten von Betriebsveranstaltungen. Viele Arbeitgeber versuchen, ihren Mitarbeitern mindestens einmal im Jahr eine Veranstaltung anzubieten. Ob überhaupt, wann und welche Art von Veranstaltung das ist, ist abhängig von den betrieblichen Besonderheiten – und natürlich auch von der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens. Eine solche Feier dient normalerweise dazu, den Mitarbeitern in einem besonderen Rahmen für die Arbeit zu danken und dass sich alle besser kennenlernen können. Steuerrechtlich dürfen Arbeitgeber bis zu zweimal im Jahr mit ihren Mitarbeitern feiern. Es gibt aber keine Verpflichtung, Betriebsveranstaltungen durchzuführen.
Um das Premiumsiegel fairerjob@logistik zu erhalten, können Arbeitgeber Firmenfeiern als ein Kriterium wählen, wenn sie für ihre Mitarbeiter mindestens einmal im Jahr eine Betriebsveranstaltung organisieren.