28 Tage im Jahr Urlaub oder mehr
bessere Erholung und mehr Zeit mit Deiner Familie.
Gemäß Gesetz stehen Dir mindestens 24 Tage Urlaub im Jahr bei einer 6-Tage-Arbeitswoche zu. Bei einer 5-Tage-Arbeitswoche beträgt der Mindestanspruch 20 Urlaubstage. Das wären vier Wochen. Bei einem Wechsel des Arbeitsplatzes gilt, dass Dein alter Arbeitgeber Dir eine Bescheinigung über den bereits genommenen Urlaub ausstellen muss. Wichtig ist zu wissen, dass bereits gewährter Urlaub auch beim neuen Arbeitgeber zählt. Es gibt also keinen Anspruch auf „doppelten“ Urlaub beim alten und bei einem neuen Arbeitgeber. Urlaub ist neben den gesetzlichen Regelungen häufig in Tarifverträgen geregelt. Wenn Dein Arbeitgeber allen Mitarbeitern mindestens 28 Tage Erholungsurlaub im Jahr gewährt, kann er dies als Kriterium für das Premiumzertifikat einbringen.
Um das Premiumsiegel fairerjob@logistik zu erhalten, können Arbeitgeber diese Leistung wählen, wenn sie ihren Mitarbeitern mindestens 28 Tage Urlaub im Jahr gewähren. +